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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99   

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https://dejure.org/2000,3736
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99 (https://dejure.org/2000,3736)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2000 - 8 A 2429/99 (https://dejure.org/2000,3736)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 (https://dejure.org/2000,3736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen von Kraftfahrzeugen; Einordnung eines Betriebszwecks zur Durchführung von Kraftfahrzeuguntersuchungen und Sicherheitsprüfungen als Beruf i.S.d. Art. 14 GG; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 184
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (66)

  • BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei

    Die Betrauung eines Prüfingenieurs durch eine anerkannte Überwachungsorganisation ist ein Verwaltungsakt: Sie enthält die einseitige Verleihung hoheitlicher Befugnisse (OVG Koblenz, Urteil vom 28. Juni 2010 - 6 A 10154/10 - juris Rn. 20; OVG Münster, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 - NZV 2001, 184 ; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 29 StVZO Rn. 22; Meyer, in: Bender/König, Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, Bd. 1, 2016, § 29 StVZO Rn. 76).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10154/10

    Widerruf der Gutachtentätigkeit eines TÜV-Ingenieurs

    a) Die von der Beklagten ausgesprochenen Betrauungen des Klägers sind als Verwaltungsakte anzusehen, die selbständig neben den von den Beteiligten geschlossenen Verträgen bestehen und den Kläger mit den der Beklagten verliehenen hoheitlichen Befugnissen (unter-)beleihen (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99, NZV 2001, 184; Dauer, in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 29 Rn. 22) .

    Zwar ergingen die hier maßgeblichen Anerkennungsbescheide im Jahre 1990 auf der Grundlage der damaligen Nr. 7 der Anlage VIII zu § 29 StVZO, die auf einer unzureichenden Ermächtigungsgrundlage beruhte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 B 198.00 - VRS 101, 315; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. September 2000, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 07.05.2007 - 3 K 1345/06

    Keine Anerkennung als Kfz-Überwachungsorganisation

    Die Wahrnehmung der die Verkehrssicherheit berührenden staatlichen Aufgabe der Fahrzeugüberwachung durch anerkannte Überwachungsorganisationen setze unverzichtbar voraus, dass die Organisation über eine leistungsfähige Binnenstruktur im Bundesgebiet verfüge (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 861/01 - OVG NRW, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 - ).

    Damit wurde eine verfassungsrechtlich hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für den Verordnungsgeber auf dem Gebiet der Zulassung von Fahrzeugen einschließlich ihrer technischen Überwachung geschaffen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 - (NZV 2001, S. 184 ff. und juris) die Anlage VIII b zu § 29 StVZO (BGBl. 1998 I S. 1070) mangels ausreichender Ermächtigungsgrundlage in § 6 StVG für verfassungswidrig und deshalb für nichtig erklärt hatte.

    Dies folgt daraus, dass die Wahrnehmung der die Verkehrssicherheit berührenden staatlichen Aufgabe der Fahrzeugüberwachung durch anerkannte Überwachungsorganisationen als Beliehene unverzichtbar voraussetzt, dass die Organisation über eine leistungsfähige Binnenstruktur im Bundesgebiet verfügt (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 861/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 545 ff. und juris; OVG NRW, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 -, NZV 2001, S. 184).

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Denn selbst im Falle eines - unterstellten - Verstoßes gegen das Zitiergebot wären jedenfalls die Grundsätze heranzuziehen, die das Bundesverfassungsgericht für Fallgestaltungen entwickelt hat, die trotz erkannter Verfassungswidrigkeit die weitere Anwendung der Rechtsnormen für eine Übergangszeit erfordern (vgl. OVG Münster, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 -, juris Rn. 83, bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 3 B 198/00 -, Rn. 11, juris und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 61/01 -, juris).
  • VG Koblenz, 07.12.2009 - 4 K 304/09

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs

    Sie waren nicht zu verwechseln mit den Prüfingenieuren bei den Überwachungsorganisationen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.09.2000 - 8 A 2429/99 - vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 29 Rdn. 22).

    Den bisherigen Ausführungen steht nicht entgegen, dass sowohl die Anlage VIII zu § 29 StVZO in der Fassung vom 24.05.1989 als auch die Anlage VIII b zu § 29 StVZO in der Fassung vom 20.05.1998 ungültig waren, da sie nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 6 StVG a.F. gedeckt waren (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.09.2000 - 8 A 2429/99 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 B 198/00 - und BVerfG, Beschluss vom 21.03.2002 - 1 BvR 861/01 -) Denn die ungültigen Vorschriften der StVZO mussten zur Vermeidung eines verfassungsrechtlich unhaltbaren Zustands für eine Übergangszeit weiterhin angewandt werden.

  • BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 861/01

    Keine generelle Vernachlässigung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen

    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 -,.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 3 LB 15/15

    Widerruf der Betrauung als Prüfingenieur wegen Unzuverlässigkeit

    Ihm sind hoheitliche Befugnisse übertragen (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.09.2000 - 8 A 2429/99 -, juris Rn. 66, 77; Hentschel, König, Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 29 StVZO, Rn. 22).
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 10 K 296.13

    Anerkennung von Autoglasreparaturbetrieben als ausgabeberechtigte Stelle für

    Schafft der Gesetzgeber die staatliche Anerkennung einer beruflichen Qualifikation und damit Vorteile im beruflichen Wettbewerb, so wirkt sich die Verweigerung dieser Anerkennung als Eingriff in die Berufsfreiheit aus (so das von der Klägerin angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2020 - 5 LA 18/19

    Anspruch auf Beleihung von Hilfsorganen für die Wahrnehmung der Luftaufsicht;

    Dass in einem solchen Fall der Schutzbereich von Art. 12 GG betroffen ist, wird auch im angegriffenen Urteil nicht in Abrede gestellt (vgl. dazu auch OVG Münster, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 -, NZV 2001, 184, 185).

    Die aufgestellten Zulassungsvoraussetzungen sind dann genauso gerichtlich überprüfbar wie eine auf ihrer Grundlage getroffene Einzelfallentscheidung (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 22. September 2000, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16

    Zustimmung zur Betrauung eines Prüfingenieurs - Zulässigkeit der Klage einer

    Sie ist durch die Versagung der Zustimmung in ihrer durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit und damit in eigenen Rechten betroffen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.09.2000 - 8 A 2429/99 -, juris m.w.N., sowie zur amtlichen Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignung BVerwG, Urteil vom 15.06.2000 - 3 C 10/99 -, juris).
  • BVerwG, 03.04.2003 - 3 B 18.03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung der Aufklärungspflicht durch

  • VG Düsseldorf, 08.12.2020 - 6 L 1700/20

    Zuverlässigkeit Steuerhinterziehung Anerkennungsentscheidung Strafurteil

  • VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10

    Zulassung einer sachverständigen Stelle; richterliches Notrecht bei

  • VG Darmstadt, 12.11.2002 - 3 G 2244/02

    Auswahlverfahren zur Übertragung von Aufgaben der rettungsdienstlichen,

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